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Neue Entscheidung vom BGH: Das ändert sich bei Erhaltungsmaßnahmen für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer

Viele Eigentümer: innen und Verwaltungsbeiräte fragen sich aktuell:
Sind mehrere Angebote bei Erhaltungsmaßnahmen in der Gemeinschaft noch Pflicht?

Die Antwort hat sich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundlegend verändert. Während früher strenge Vorgaben durch die Rechtsprechung galten, ist heute mehr Flexibilität möglich. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümergemeinschaften?

Früher: Mehrere Vergleichsangebote waren Pflicht

In der Vergangenheit galt in der Praxis häufig: ohne mehrere Vergleichsangebote war ein Beschluss anfechtbar oder sogar ungültig.

Das Ziel dahinter:

  • Wirtschaftlichkeit sicherstellen  
  • Transparenz für alle Eigentümer: innen
  • Schutz vor überteuerten Maßnahmen 

Daher wurden meist mindestens zwei bis drei Angebote eingeholt, unabhängig davon, ob es sinnvoll oder notwendig war.

Heute: Keine starre Pflicht mehr

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: es besteht keine generelle Pflicht mehr, mehrere Angebote einzuholen. Stattdessen wird heute geprüft, ob die Entscheidung insgesamt nachvollziehbar,  wirtschaftlich sinnvoll und gut begründet ist . Das bedeutet: Auch ein einzelnes Angebot kann ausreichen, wenn es plausibel ist.

Der wichtigste Unterschied im Überblick

Früher:

  • Fokus auf Formalitäten und Preis
  • Mehrere Angebote zum Vergleich zwingend erforderlich 

Beschlüsse ohne Vergleichsangebote waren oft anfechtbar

  • Fokus auf die Qualität der Entscheidung
  • Mehrere Angebote empfehlenswert, aber nicht verpflichtend
  • Ein Angebot kann ausreichend sein, wenn es überzeugend ist
  • Nicht der Preis allein ist entscheidend, auch Faktoren wie Personalverfügbarkeit oder bisherige Tätigkeiten in der Wohnanlage 

Wann reicht ein Angebot aus?

Ein einzelnes Angebot kann insbesondere dann ausreichend sein, wenn:

  • Dringlichkeit besteht (z. B. Heizungsausfall)
  • das Angebot marktgerecht und nachvollziehbar ist
  • die Entscheidung transparent dokumentiert wird 

Wichtig: Die Beschlussfassung muss transparent und nachvollziehbar sein

Was bedeutet das für Eigentümer und Verwalter?

Die neue Rechtsprechung bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung:

  • Entscheidungen müssen besser begründet werden
  • Dokumentation wird wichtiger
  • Wirtschaftlichkeit muss weiterhin gewährleistet sein 

Mehrere Angebote bleiben der sichere Weg – sind aber kein zwingendes Muss mehr.

Fazit: Mehr Spielraum bei der Beschlussfassung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs erleichtert viele Prozesse in der Praxis.
Eigentümergemeinschaften können schneller handeln, ohne formale Fehler zu riskieren – >vorausgesetzt, die Entscheidung ist nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnvoll.

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